1. Voraussetzungen zur Teilnahme am Mentoring-Programm:
- MentorIn und Mentee gehen ein auf Freiwilligkeit und gegenseitigem Vertrauen basierendes Betreuungsverhältnis ein.
- Es besteht kein Anspruch auf die Teilnahme am Mentoring-Programm und die Zuteilung eines Mentees bzw. einer Mentorin/eines Mentors. Gegen die Zulassung und Zuteilung kann kein Rechtsmittel ergriffen werden.
- Die Ausgestaltung der Mentoring-Beziehung liegt in der Verantwortung der MentorInnen und Mentees. Die Universität kann für den Inhalt und die Folgen des Mentorings nicht haftbar gemacht werden.
- Das Programm ist auf zwei Jahre ausgerichtet, kann jedoch in Absprache mit der Programmleitung vorzeitig beendet werden.
- Die Universität St.Gallen behält sich vor, ohne weitere Begründung TeilnehmerInnen vom Mentoring-Programm auszuschliessen.
- Für die Teilnahme ist die Angabe bestimmter persönlicher Daten erforderlich, die im Rahmen des Programms verarbeitet werden. Andernfalls ist eine Teilnahme ausgeschlossen.
2. Die TeilnehmerInnen verpflichten sich:
- Persönliche Daten und Informationen der beteiligten Parteien vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
- Sämtliche Aktivitäten ohne geldwerte Gegenleistungen zu erbringen.
- Keine Themen in die Mentoring-Beziehung einzubringen, welche die andere Person diskriminieren oder verletzen könnten. Dies gilt insbesondere für sexuelle, politische, religiöse oder glaubensbezogene Themen und Handlungen.
3. Nicht-Diskriminierung bei der Zuteilung:
- Die Zuteilung der MentorInnen bzw. der Mentees erfolgt einzig nach der inhaltlichen Profilierung der Teilnehmenden und auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Informationen.